Was ist mitzubringen zum 1. Termin?
- Die
Verordnung: hierbei ist es wichtig,dass zwischen dem Ausstellungsdatum und dem ersten Termin nicht mehr als
28 Tage vergehen dürfen.
- Hat Ihr Arzt einen
dringlichen Behandlungsbedarf festgestellt und dies entsprechend auf der Verordnung vermerkt, so muss die Behandlung innerhalb von
14 Kalendertagen begonnen werden.
- Großes Badehandtuch
- Geld / EC-Karte für die
vorauszuzahlende
Zuzahlung. Für jede Verordnung muss eine Zuzahlung geleistet werden, ähnlich wie bei Medikamenten. Das Geld ziehen wir im Namen der Krankenkassen ein. Fällig ist die Zahlung zu Beginn der Therapie, die sich wie folgt zusammensetzt:
10 Euro + 10% des Verordnungwertes
Meine Verordnung ist schon älter als 28 Tage, was mache ich jetzt?
- Das ist ein Problem! Die Verordnung hat nun keine Gültigkeit mehr. Es muss eine neue Verordnung vom Arzt ausgestellt werden. Einen Termin vereinbaren wir erst mit gültiger Verordnung.
In der Zeit der Therapie plane ich einen längeren Urlaub / ich bin beruflich unterwegs, kann ich mit der Therapie pausieren?
- Ja. Die Verordnung muss binnen drei Monaten abgearbeitet sein.
Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
- 20 bis 25 Minuten dazu gehören An- und Auskleiden, der Befund, die Therapie, die Dokumentation des Verlaufes, das eventuelle Schreiben eines Therapieberichtes und sämtlich organisatorischen Dinge.
Das ist aber ziemlich viel in „nur“ 20 bis 25 Minuten, kann ich die Therapie verlängern?
- Ja das geht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Doppelbehandlungen Sie können den Arzt darum bitten „als Doppelbehandlung möglich“ auf der Verordnung zu vermerken. So ergeben sich Behandlungszeiten von 50 Minuten
- eine zweite Verordnung Wenn Sie mit Problemen zu uns kommen, die sich nicht auf ein Körperteil beschränken, sondern auch ausstrahlen, ist es zu empfehlen eine zweite Verordnung zu besorgen.
- verlängere die Therapiezeit privat.Der einfachste Weg ist es, wenn Sie privat 25 Minuten dazu buchen.
Was passiert wenn ich meinen Termin vergesse?
- Wenn dies passiert oder der Termin nicht fristgerecht 24h vorher absagt wurde, stellen wir diesen in Rechnung. Der Termin auf der Verordnung wird dann nachgeholt.